Zöllner achten bei Grenzkontrollen auf luxuriöse Uhren
Hochwertige Uhren sind eine teure Angelegenheit. Wer jedoch ein preiswertes Schnäppchen in einem außereuropäischen Land ergattert und dieses unangemeldet nach Deutschland einführen möchte, dem kann es schnell passieren, dass der Zoll aufmerksam wird. Noch Jahre später kann die eigentlich fällige Steuer gefordert oder eine hohe Strafe verhängt werden. Wer als Uhrenliebhaber auf Reisen geht, muss also einiges beachten.
Inhalt des Artikels:
- Steuern auf hochwertige Gegenstände zahlen
- Am besten Kaufbeleg mitführen
- Mit Luxusuhr auf Reisen
- Rolex im Ausland kaufen – Zoll?
- Die Einfuhrumsatzsteuer ist auf jeden Fall fällig
Wird der Reisende beispielsweise mit einer Uhr am Handgelenk ertappt und kann nicht nachweisen, dass er diese korrekt angemeldet und vor allen Dingen auch versteuert hat, wird das Schmuckstück konfisziert. Es wird in die Asservatenkammer gebracht, wo Experten den genauen Wert ermitteln.
Steuern auf hochwertige Gegenstände zahlen
Im Überblick
- Bei der Einreise aus einem EU-Land nach Deutschland ist es nicht notwendig, Einkäufe zu verzollen (abgesehen von den Beschränkungen für Genussmittel).
- Wenn Sie jedoch in einem Nicht-EU-Land eingekauft haben, müssen Sie diese Einkäufe beim Zoll anmelden.
- Bei der Einreise per Flugzeug oder Schiff können Sie Waren bis zu einem Wert von 430 Euro zollfrei einführen. Bei der Anreise mit dem Auto oder der Bahn liegt der zollfreie Freibetrag bei 300 Euro.
Wer aus dem außereuropäischen Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss auf hochwertige Waren Steuern zahlen. Wenn der Wert einer eingeführten Ware, beispielsweise eine 13.000 Euro günstige Rolex Datejust, die zollfreie Grenze übersteigt, müssen Sie den gesamten Betrag verzollen. Das bedeutet, dass die Einfuhrabgaben auf den gesamten Wert der Ware erhoben werden, nicht nur auf den Betrag, der über der Freigrenze liegt.
Am besten Kaufbeleg mitführen
Bei einem strafbaren Zollvergehen beläuft sich die Verjährungsfrist auf bis zu zehn Jahre. Wer mit teurem Schmuck oder teuren Uhren auf Reisen geht, sollte also nachweisen können, wo und wann er diese erworben hat. Ist der Beleg dafür verloren gegangen, können Uhrenhersteller oder -Manufakturen oft nachvollziehen, welche Händler von ihnen beliefert wurden. Auch direkt beim Händler lässt sich ein verloren gegangener Beleg oft als Kopie rekonstruieren.
Führen Sie eine teure Uhr ohne Kaufnachweis mit, nimmt der Zoll gerne an, dass hier exquisite Waren geschmuggelt werden. Das kann richtig teuer werden. Diese Erfahrung mussten selbst Prominente und Politiker bereits machen: Karl-Heinz Rummenigge, damals Präsident des FC Bayern München, wurde 2013 beispielsweise am Zoll des Münchner Flughafens mit zwei Rolex-Uhren im Wert von circa 100.000 Euro erwischt, die er als Geschenk bekommen hatte. Anschließend wurden nicht nur Zoll, Einfuhrumsatz- und Schenkungssteuer fällig, sondern das Münchener Landgericht verhängte auch eine saftige Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro. Erst im Januar 2024 ging der Fall von Arnold Schwarzenegger durch die Medien, der am Münchner Flughafen seine seltene Audemars Piguet Royal Oak nicht beim Zoll angegeben hatte.
Mit Luxusuhr auf Reisen
Um sich gegen Vorwürfe des Schmuggels zu schützen, nachträgliche Einfuhrsteuern zu vermeiden (die auch noch Jahre später eingefordert werden können), oder um eine Beschlagnahmung der Uhr zu verhindern, ist es empfehlenswert, eine Kopie des Kaufbelegs bei sich zu tragen, entweder digital oder in gedruckter Form. „Auf diese Weise können Sie ganz einfach belegen, dass Sie die Uhr auf legalem Wege erworben haben und sie bereits vor der Reise in Ihrem Besitz war”, erklärt Uhrenexperte Max Häffner.
Rolex im Ausland kaufen – Zoll?
Wenn Sie aus der Schweiz oder anderen Ländern außerhalb der EU zurückkehren, sollten Sie sich bewusst sein, dass der Zoll besonders auf hochwertige Artikel wie Schmuck und teure Gegenstände achtet, egal ob diese am Körper getragen oder im Gepäck transportiert werden.
In Duty-free-Bereichen finden sich oft verlockende Angebote, und luxuriöse Armbanduhren oder Schmuck wirken auf gebräunter Haut besonders ansprechend. Sollten Sie sich für den Kauf einer Rolex oder eines anderen Luxusartikels entscheiden, müssen Sie jedoch mit Einfuhrsteuern rechnen. Bei der Rückkehr in die EU können zusätzliche Zollgebühren anfallen. In einigen EU-Ländern wie Nord-Zypern oder den Kanarischen Inseln gelten besondere zollrechtliche Regelungen.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist auf jeden Fall fällig
„Duty-free“ in Hongkong, Dubai oder anderswo heißt nicht „einfuhrsteuerfrei“. Wer Waren außerhalb der Europäischen Union kauft, muss ab einem bestimmten Betrag die Einfuhrumsatzsteuer zahlen, die dem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent entspricht. Diese wird auch bei einem Kauf innerhalb Europas fällig, wenn die Mehrwertsteuer im Land, in dem der Kauf getätigt wurde, dafür entfällt. Wer von außerhalb in die EU zurückkehrt, zahlt zusätzlich eine Zollgebühr. Noch Jahre nach dem Kauf können die Zollbeamten Reisende zur Rechenschaft ziehen und Steuern und Zoll fordern. Auch Touristen, die sich in einem Steuerparadies mit teuren Uhren eindecken, sollten an der Grenze die Erklärung wahrheitsgemäß ausfüllen. Das Bundesministerium für Finanzen bietet eine Übersicht über verschiedene Warenarten und deren entsprechende Einfuhrabgabensätze.
Sollten Sie sich für hochwertige Uhren interessieren, sind Sie bei Juwelier Ralf Häffner mit watch.de an der richtigen Adresse. Wir sind während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0711 9330890 und per E-Mail unter info@watch.de erreichbar.